BÜRGERMEISTERIN/BÜRGERMEISTER FÜR DAS DEZERNAT VI FINANZEN UND WIRTSCHAFT
Amtszeit 8 Jahre | Besoldungsgruppe B 7 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg zzgl. Aufwandsentschädigung | Wahl zur/zum Beamtin/Beamten auf Zeit durch den Gemeinderat
Bei der Stadt Heidelberg ist im Jahr 2027 die Position der/des hauptamtlichen Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeisterin/Bürgermeister“ (m/w/d) für das neue Dezernat VI „Finanzen und Wirtschaft“ zu besetzen.
Heidelberg ist eine Stadt in Bewegung
– wachsend, international vernetzt und mit einer klaren Ambition: Wir wollen die lebenswerteste und innovativste Stadt Deutschlands werden. Dafür braucht es eine starke finanzielle Steuerung und eine ebenso starke wirtschaftliche Entwicklung.
Für dieses Ziel wird ein neues, zukunftsweisendes Dezernat eingerichtet: Finanzen und Wirtschaft. Hier bündeln wir strategische Finanzpolitik, Haushaltssteuerung und kommunale Wirtschaftsförderung – mit direkter Wirkung auf die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.
Ihr Dezernat:
Der Geschäftskreis des Dezernates VI „Finanzen und Wirtschaft“ umfasst das Kämmereiamt und das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft. Eine Änderung des Geschäftskreises ist möglich und bleibt dem Gemeinderat der Stadt Heidelberg vorbehalten.
Ihre Aufgaben – Was Sie bewirken
Die Stadt Heidelberg steht vor großen finanziellen Herausforderungen – und zugleich vor großen Entwicklungschancen. Ihre Aufgabe ist es, beides strategisch zusammenzuführen und aktiv zu gestalten beziehungsweise voranzutreiben:
strategische Steuerung der städtischen Finanzpolitik und Haushaltskonsolidierung
nachhaltige Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt
Weiterentwicklung einer modernen, datenbasierten Steuerung der Stadtfinanzen
Stärkung der wirtschaftlichen Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Heidelberg durch eine zukunftsorientierte kommunale Wirtschaftspolitik
Proaktive Ansiedlungspolitik und Bestandspflege von Wirtschaft und Wissenschaft
Damit leisten Sie einen zentralen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Heidelbergs – als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort mit internationaler Strahlkraft.
Ihre Rolle in der Stadtspitze
Als Bürgermeisterin/Bürgermeister übernehmen Sie eine zentrale Führungsfunktion innerhalb der Stadtverwaltung Heidelberg. Die allgemeine Stellvertretung des Oberbürgermeisters ist in folgender Reihenfolge vorgesehen: Erster Bürgermeister/Dezernat II (Stadtentwicklung und Bauen), Dezernat III (Klimaschutz, Umwelt und Mobilität), Dezernat IV (Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit), Dezernat V (Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft) sowie Dezernat VI (Finanzen und Wirtschaft).
Ihr Profil – Was Sie mitbringen
Als engagierte Persönlichkeit verbinden Sie strategische Weitsicht mit operativer Umsetzungskompetenz und bringen insbesondere mit:
fundierte Expertise im kommunalen Haushalts- und Finanzrecht
ausgeprägte analytische Fähigkeiten und sicherer Umgang mit Daten und Steuerungsinformationen
wirtschaftspolitisches Verständnis, idealerweise im Kontext von Standortentwicklung von Wirtschaft und Wissenschaft
Erfahrung aus der freien Wirtschaft ist wünschenswert
Führungsstärke, Kommunikationskompetenz und Gestaltungswille
die Fähigkeit, unterschiedliche Interessen in einer vielfältigen Stadtgesellschaft zusammenzuführen
Sie agieren lösungsorientiert, klar in der Haltung und zugleich verbindend im Auftreten – stets mit Blick auf das große Ganze. Erfahrung in der Steuerung komplexer Organisationen oder großer Einheiten ist wünschenswert.
Bewerbung – Jetzt Teil unseres Teams werden
Wenn Sie die Zukunft einer wachsenden, innovativen und international ausgerichteten Stadt aktiv mitgestalten wollen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (inkl. tabellarischem Lebenslauf und beglaubigten Zeugnisabschriften).
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 19. Juli 2026 per E-Mail an daniel.frank@heidelberg.de oder an
Oberbürgermeister
der Stadt Heidelberg
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg.
Hinweise zum Verfahren
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unter Berücksichtigung der Vorgaben des AGG und der Gleichstellungsziele des Arbeitgebers.
Im Rahmen der in der Gemeindeordnung vorgesehenen Sollvorschrift besteht für das Dezernat „Finanzen und Wirtschaft“ ein Vorschlagsrecht der Partei Die Heidelberger bei der Besetzung der Stelle.